Blaulicht & Martinshorn

Auf der Insel ist es ruhig. Plötzlich werden sie durch lautes Martinshorn aufgeschreckt. Die Feuerwehr oder der Rettungsdienst ist unterwegs,

typisch – die müssen wieder so einen Krach machen! Sie fragen sich,

ob es denn unbedingt notwendig war, dass die auf einer autofreien Insel

mit Martinshorn unterwegs sind? Doch diese Diskussion ist unbegründet.

Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, die die Nutzung

von so genannten Wege- und Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.

 

So kann ein Rettungsfahrzeug nach §38 der Straßenverkehrsordnung seine Wegerechte nur in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung gezogen werden.

Kein Fahrzeug einer Hilfssorganisation fährt ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.

 

Auch Sie könnten einmal die Hilfe der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes benötigen und wären dankbar, für einen schnellen Einsatz,

auch wenn die Nachbarschaft durch die anrückende Fahrzeuge gestört wird.

 

Gerade auf den Inseln ohne Autos und ohne Verkehrszeichen,

rechnet niemand mit schnell fahrenden Einsatzfahrzeugen.

Für die Einsatzkräfte ist es immer wieder ein Problem, gerade deshalb ist das Martinshorn in einigen Situationen unerlässlich.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal über die Insel fährt und Sie in Ihrem wohlverdienten Urlaub oder

sogar in Ihrem Schlaf stört.

DANKE, Ihre Freiwillige Feuerwehr Baltrum

 

 

Blaulicht und Martinshorn, was nun?

eine Information vom ADAC

 

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und

halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.

Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.

Das Faltblatt steht Ihnen hier als Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Thema „Einsatzfahrten mit Sondersignalen“ in den ADAC-Verkehrssicherheitsprogrammen, z. B. dem Sicherheitstraining, platziert. 

 

Flyer: [Blaulicht & Martinshorn was nun ?]